Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 116/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Zusicherung im Baugenehmigungsverfahren; Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage unter Offenlassung von Punkten des gesetzlichen Prüfprogramms
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00
Windkraftanlage, Abstandfläche, Bauvorbescheid
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 116/07
c) Wegen der vom Beklagten dem Genehmigungsanspruch entgegengehaltenen mangelnden Einhaltung der Abstandsflächen auf dem Baugrundstück nach § 6 LBauO M-V a.F. (dazu Urteil des Senats vom 20.06.2006 - 3 L 91/00 - NordÖR 2007, 78 = BRS 70 Nr. 106) führt die Klägerin an, dass die umliegenden Grundstücke im Eigentum ihrer Geschäftsführerin stünden bzw. zum Zeitpunkt der Bauantragstellung im Eigentum der Miteigentümer der Klägerin gestanden haben.Bei Erteilung der Baugenehmigung muss zumindest eine entsprechende bindende Erklärung des Nachbarn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgegeben sein (Senatsurteil vom 20.06.2006 - a.a.O.).
- VGH Hessen, 15.12.1988 - 4 UE 2318/86
Bauordnungsrecht: Baulastbestellung; Verzicht auf Nachbarrecht; Auflage wegen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 116/07
Eine solche Baugenehmigung könnte sogar an einem besonders schwerwiegenden Fehler im Sinne des § 44 Abs. 1 VwVfG M-V leiden, der sich aus der Baugenehmigung selbst ergibt und damit auch offenkundig ist (vgl. VGH Kassel,. U. v. 15.12.1988 - 4 UE 2318/86 - NVwZ-RR 1990, 6). - BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93
Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 116/07
Der Wille zur materiellrechtlichen Bindung gegenüber dem Adressaten muss unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BVerwG, U. v. 25.01.1995 - 11 C 29.93 -, BVerwGE 97, 323).
- BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95
Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 116/07
Ob die Behörde einen bestimmten künftigen Verwaltungsakt rechtlich verbindlich verspricht, ist durch Auslegung zu ermitteln (BVerwG, U. v. 07.02.1986 - 4 C 28.84 -, BVerwGE 74, 15, 17), wobei der objektive Erklärungswert maßgeblich ist (BVerwG, U. v. 26.09.1996 - 2 C 39/95 - BVerwGE 102, 81, 84). - BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84
Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 116/07
Ob die Behörde einen bestimmten künftigen Verwaltungsakt rechtlich verbindlich verspricht, ist durch Auslegung zu ermitteln (BVerwG, U. v. 07.02.1986 - 4 C 28.84 -, BVerwGE 74, 15, 17), wobei der objektive Erklärungswert maßgeblich ist (BVerwG, U. v. 26.09.1996 - 2 C 39/95 - BVerwGE 102, 81, 84). - VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 8 S 3190/96
Baugenehmigung: Gefährdung der Standfestigkeit des Nachbargrundstückes durch ein …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 116/07
Die Baubehörde könne sich dementsprechend damit begnügen, in der Baugenehmigung darauf hinzuweisen, dass die Baufreigabe erst erteilt werde, wenn die Nachweise über die erforderlichen Unterfangungsarbeiten an bestehenden Gebäuden, der Straße und den Nachbargrundstücken "geprüft vorliegen" (so VGH Mannheim, B. v. 19.12.1996 - 8 S 3190/96 - BRS 59 Nr. 107). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2002 - 2 L 90/01
Zusicherung, Schadensersatz, Ersatzpflicht, öffentlich-rechtlicher Vertrag
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 116/07
Der Zwischenbescheid kann nach objektiver Betrachtung unter Berücksichtigung der Gesetzesbindung der Verwaltung nach Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. zu diesem Ansatz auch OVG M-V, B. v. 27.11.2002 - 2 L 90/01 -, Rn. 27 a.E., juris) insbesondere nicht dahingehend verstanden werden, dass die Genehmigung nach Vorlage der Unterlagen (unabhängig von deren Inhalten) erteilt wird.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2020 - 3 LZ 804/18
Baugenehmigung zur Errichtung eines Gartenteiches
Mit der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Senats, nach der das Unterlassen eines (fristgerechten) Hinweises auf die Unvollständigkeit der Genehmigungsunterlagen keinen Genehmigungsanspruch, sondern allenfalls Schadensersatzansprüche nach Amtshaftungsrecht begründen kann, und der Eintritt einer Genehmigungsfiktion in einem solchen Fall dem Gesetz nicht zu entnehmen ist (Urt. v. 14.08.2013 - 3 L 116/07 - juris Rn. 57), setzt er sich nicht auseinander; er erläutert auch sonst seine gegenteilige Rechtsauffassung nicht näher und nennt für diese keine Belege. - VG Schwerin, 02.02.2015 - 2 B 1024/14
Standsicherheit benachbarter Gebäude
Schließlich braucht hier auch nicht weiter der Frage nachgegangen zu werden, ob die Baugenehmigung nicht bereits deshalb rechtswidrig und nachbarrechtsverletzend zu Lasten der Antragsteller ist, weil sie die hier in Rede stehenden Standsicherheitsfragen - in der Auslegung der Antragsgegnerin - zum Inhalt einer aufschiebenden Bedingung gemacht und damit die Baugenehmigung erteilt hat, ohne zuvor die Fragen der Standsicherheit im Blick auf § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 LBauO M-V abschließend geklärt zu haben (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 14. August 2013 - 3 L 116/07 -, NordÖR 2013, 486, 487 f., das sogar die Nichtigkeit einer solchen Baugenehmigung erwägt). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.2014 - 3 M 56/14
Grundsatz der Einheitlichkeit der Baugenehmigung bezüglich Errichtung und …
Die Baugenehmigung mit zum einen ihrem feststellenden Teil - soweit erklärt wird, dass dem beabsichtigten Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind, vgl. § 72 Abs. 1 LBauO M-V - und zum anderen ihrem verfügenden Teil - im Sinne der Beseitigung des gesetzlichen Bauverbots gemäß § 72 Abs. 7 LBauO M-V bzw. einer (ggf. sachlich beschränkten) Baufreigabe - (vgl. U. d. Senats v. 14.08.2013 - 3 L 116/07 - Juris Rn. 54) wird für ein konkretes, funktionsbezogenes Vorhaben erteilt, das sowohl den Baukörper als auch die vorgesehene Nutzung umfasst.